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Anwaltskanzlei kgh – Ihre Rechtsanwälte für Erbrecht in Fürth

Unsere Fachanwälte für Erbrecht in Fürth

Im Erbfall fühlen sich viele Menschen überfordert und es tauchen Fragen auf, die sich manchmal gar nicht so leicht beantworten lassen. Das Erbrecht und sämtliche Anliegen rund um die Erbfolge gehören zu den Schwerpunkten der KGH.

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Das Testament und der Erbvertrag

Wer verhindern möchte, dass nach seinem Tod automatisch die gesetzliche Erbfolge greift, muss Vorkehrungen treffen und beispielsweise ein Testament ausarbeiten. Im Idealfall geschieht dies in Zusammenarbeit mit einem kompetenten Rechtsanwalt für Erbrecht. Schließlich besitzt das Testament eine hohe Bedeutung und sollte daher unbedingt auf die individuellen Gegebenheiten zugeschnitten sein sowie sämtliche Anliegen des Verfassers rechtsgültig widerspiegeln. Sollte sich diesbezüglich etwas ändern, kann das Schriftstück jederzeit geändert oder widerrufen werden. Neben dem Testament, existiert auch die Möglichkeit, einen Erbvertrag aufzusetzen. Dies bietet sich zum Beispiel für unverheiratete Paare an und dient hier als alternative Option zum Ehegattentestament.

Die gesetzliche Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge kommt immer dann zum Zug, wenn kein Testament vorliegt, das die Erbfolge regelt. Laut Gesetz umfasst die Erbfolge fünf Ordnungen, die sich aus den Familien- und Verwandtschaftsverhältnissen ergeben. Sprich: Je enger die objektiven Familienbande, desto eher kommt die hinterbliebene Person für das Erbe infrage. Kann keine Person der ersten Ordnung das Erbe antreten, wird auf Personen der zweiten Ordnung ausgewichen. Auf diese Weise können unter Umständen auch Geschwister, Großeltern oder Cousins des Verstorbenen als gesetzliche Erben auftreten.

Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht in Fürth

Sie möchten Ihre Vorgehensweise im Erbfall mit einem Profi besprechen, haben spezifische Fragen oder möchten wissen, welche erbrechtlichen Ansprüche bestehen? Dann wenden Sie sich an unseren Fachanwalt für Erbrecht in Fürth und vereinbaren Sie einen Termin. Wir beraten Sie gerne und setzen uns dafür ein, dass Sie bekommen, was Ihnen zusteht.

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Stefan Böhmer

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Bernd Kreuzer

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