Das Familienrecht ist ein weit gefasstes und teils sehr komplexes Rechtsgebiet, zu dem längst nicht nur das Scheidungsrecht gehört. Es befasst sich häufig mit finanziellen Aspekten, kommt aber auch in vielen Fällen ohne direkten finanziellen Hintergrund zum Tragen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn es um Sorgerechtsbelange geht und das Kindeswohl oberste Priorität genießt.
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Im Scheidungsfall stellt sich die Frage, welche Besitztümer und Werte welchem Ehepartner zustehen. Nicht selten entstehen an dieser Stelle Streitigkeiten, die sich kaum einvernehmlich klären lassen. Vereinfacht wird das Prozedere durch einen Ehevertrag, der die Frage nach “Mein” und “Dein” klar beantwortet. Liegt kein Ehevertrag vor, ist die Ehe als Zugewinngemeinschaft anzusehen. Mit der Scheidung wird dann ein sogenannter Zugewinnausgleich fällig. Dieser basiert unter anderem darauf, welche Vermögenswerte beide Ehepartner in die Ehe eingebracht haben und welche Zugewinne während der Dauer der Ehe erwirtschaftet wurden.
Insbesondere gemeinsame Kinder verkomplizieren eine Scheidung und laden die Thematik emotional auf. Das Sorgerecht kann prinzipiell trotz langfristiger Trennung gemeinsam ausgeübt werden. Dennoch muss entschieden werden, bei welchem Elternteil die Kinder künftig wohnen sollen. Je nach Alter haben die Kinder selbst ein bedeutendes Mitspracherecht. Der Elternteil, der nicht mit den Kindern zusammenwohnen wird, hat im Sinne des Umgangsrechts ein Recht darauf, seine Sprösslinge regelmäßig zu sehen. Damit dieses ordnungsgemäß ausgeführt werden kann, müssen beide Ex-Partner gewisse Pflichten erfüllen. Nachdem der Umfang des Umgangs ausgearbeitet wurde, muss eine grundlegende Kooperation zwischen den ehemaligen Partnern stattfinden. Ist dies nicht der Fall, kommt es schnell zu Auseinandersetzungen und Verletzungen des Umgangsrechts, die oft zulasten der Kinder gehen.
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