Ein Unternehmen zu gründen, zu erweitern oder umzustrukturieren ist eine Angelegenheit, die unbedingt rechtskonform vonstattengehen muss. Das Gesellschaftsrecht befasst sich mit sämtlichen Aspekten rund um Gründung und Erhalt einer rechtsgültigen Gesellschaft.
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Eine der ersten Fragen, die sich ein zukünftiger Gesellschafter stellt, ist die Frage nach der passenden Rechtsform. Soll das Unternehmen eine AG werden, eine GmbH oder doch eher eine Genossenschaft? Letztendlich müssen verschiedene Faktoren, wie der Unternehmensgegenstand, die steuerlichen Gegebenheiten, das Kapital und die Haftungsträchtigkeit, berücksichtigt werden. Außerdem sollte bereits zu diesem Zeitpunkt ein Blick in die Zukunft gewagt werden: Wie soll sich das Unternehmen entwickeln? Die Entscheidung für eine Rechtsform ist nicht nur wichtig, sondern definitiv als richtungsweisend einzustufen und sollte demnach nicht unüberlegt getroffen werden.
Wann und wie Haupt- und Gesellschafterversammlungen abgehalten werden müssen, hängt mitunter von der gewählten Rechtsform ab. Eine AG ist dazu verpflichtet, jeweils in den ersten acht Monaten des Jahres eine Hauptversammlung abzuhalten. Hierfür muss ausnahmslos ein Notar hinzugezogen werden, sofern es sich um ein börsennotiertes Unternehmen handelt. In Bezug auf die Gesellschafterversammlung einer GmbH sind deutlich weniger gesetzliche Vorschriften zu beachten. Hier müssen Beschlüsse beispielsweise nicht zwingend in einem Protokoll festgehalten werden.
Wenn es unter Gesellschaftern zum Streit kommt, leidet das Unternehmen. Entsprechend fällt der Lösungsfindung eine hohe Priorität zu. Optionen stellen mitunter die Abberufung des Gesellschafter-Geschäftsführers und der Ausschluss von Gesellschaftern dar. Beides sollte nicht leichtfertig geschehen und bringt gewisse rechtliche Herausforderungen mit sich. Ein Ausschluss kann beispielsweise dann erfolgen, wenn gravierende Gründe vorliegen und eine Ausschlussklage von der Gesellschaft eingereicht wird.
Unser Anwalt für Gesellschaftsrecht hilft Ihnen unter anderem bei der Gesellschaftsgründung, der Wahl der richtigen Rechtsform und im Falle eines Gesellschafterstreits weiter. Vereinbaren Sie einen Termin und lassen Sie sich kompetent und verlässlich beraten.
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