Im Zentrum des gewerblichen Rechtsschutzes steht der Schutz des geistigen Eigentums. Ein spannendes Gebiet, das für Gewerbetreibende unverzichtbar ist.
Nehmen Sie noch heute Kontakt auf!
Die folgenden drei Gebiete bilden den Kern des gewerblichen Rechtsschutzes:
Das Marken- und Kennzeichenrecht ermöglicht Gewerbetreibenden, Logos und Titel, die untrennbar mit ihrem Gewerbe in Verbindung stehen, rechtlich zu schützen. Diesbezüglich können sowohl Bildelemente als auch Wörter und kurze Wortreihen geschützt werden. Um den Schutz im Sinne des Marken- und Kennzeichenrechts zu erlangen, muss eine Eintragung beantragt werden. Diese kann nach Bewilligung für einen unbegrenzten Zeitraum aufrechterhalten werden, sofern sie alle zehn Jahre verlängert wird.
Der Weg zum gültigen Patent führt über das Deutsche Patent- und Markenamt, kurz DPMA. Ein Patent kommt immer dann infrage, wenn ein entwickeltes Produkt oder dessen Herstellungsprozess als innovativ eingestuft werden können und sich maßgeblich von allen bisherigen Produkten und Verfahren unterscheiden. Besteht das Produkt die jeweilige Prüfung, wird ein Patent zugesprochen.
Alternativ zum Patent besteht die Möglichkeit, das sogenannte Gebrauchsmusterrecht zu nutzen. Hierbei handelt es sich um eine weniger starke Form des Patents, bei deren Eintragung auf eine Prüfung verzichtet wird. Die Eintragung als Gebrauchsmuster ist für die Dauer von maximal zehn Jahren möglich.
Im Rahmen des Geschmacksmusterrechts können Designs geschützt werden. Hierfür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört die Einzigartigkeit des Designs und dessen klare Unterscheidbarkeit von allen anderen bestehenden Designs. Designs, die im Zuge des Geschmacksmusterrechts geschützt werden können, verfügen meist über ein prägnantes Merkmal, das sie auszeichnet und klar unterscheidbar macht. Der Schutz ist maximal für die Dauer von 25 Jahren möglich, wobei im fünfjährigen Rhythmus eine Verlängerung eingefordert werden muss, die mit einer Gebühr einhergeht.
Bei Fragen zum gewerblichen Rechtsschutz können Sie sich jederzeit an unseren Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz in Fürth wenden.
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Datenschutzbeauftragter – DSB (TÜV)